§175: Bundesregierung hebt Urteile auf und entschädigt ältere schwule Männer. Der Paragraph ist Geschichte. Heute wurde im Deutschen Bundestag endlich mit großer Mehrheit das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) nach erstmaliger Ankündigung im Mai 2016 beschlossen.   „Wir sind keine 175er mehr!“   Georg Härpfer, BISS-Vorstand: „Der Bundestag erkennt heute an, dass Schwule in der Bundesrepublik und in der DDR rechtsstaatswidrig verfolgt wurden. Ein dunkles Kapitel bundesdeutscher Geschichte geht somit zu Ende. Wir sind keine ‚175er‘ mehr!“ Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) sieht mit dem Gesetz ihre Kernforderungen erfüllt. Zehntausende werden posthum freigesprochen. Die etwa 50.000 Urteile werden aufgehoben und die nunmehr älteren schwulen Männer werden entschädigt.   „Wir kämpfen weiter!“   Im Bundeshaushalt sind Rückstellungen in Höhe von 4.500.000 Euro für die Individualentschädigung vorgenommen. Das Bundesamt für Justiz wird seine Arbeit in den nächsten Wochen aufnehmen. BISS wird diese konstruktiv und im Sinne einfacher und niedrigschwelliger Verfahren für die Antragsberechtigten begleiten. „Der Paragraph 175 StGB ist nun Geschichte. Schwulenfeindlichkeit aber noch nicht. Ältere schwule Männer haben Angst vor Diskriminierung in der Pflege und im Altersheim haben“, mahnt Georg Härpfer an. „Deshalb fordern wir auch weiterhin eine Kollektiventschädigung ein, die allen älteren zu Gute kommen soll, die von der Verfolgung, Ablehnung und Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen betroffen waren.“   „Eine Gerechtigkeitslücke bleibt.“   BISS bedauert, dass, abweichend vom Referentenentwurf, die Schutzaltersgrenze verändert wurde. „Eine ernsthafte Gerechtigkeitslücke bleibt“ erklärt Reinhard Klenke, BISS Vorstand. „Mehr als 50.000 schwule Männer wurden verfolgt, ohne verurteilt zu werden. Sie verloren Ihre Jobs und mussten finanzielle Einbußen hinnehmen.“ Diese Fälle bleiben durch das Gesetz unberührt. BISS fordert für diese Fälle einen Härtefallfonds und eine Opferrente. Im kommenden Bundestagswahlkampf wird BISS diese Forderungen gegenüber den Parteien einbringen.   Link zur Presseerklärung