Beratungstelefon geht an den Start. BISS bietet Beratung und Begleitung – Anwaltliche Hilfe nicht notwendig. Hotline/ Beratungstelefon:    0800 – 175 2017 montags – freitags:                           9.00 Uhr bis 11.00 Uhr mittwochs und donnerstags:          16.00 Uhr bis 18.00 Uhr   BISS bereitet Information und Beratung für die nach §175 StGB und §151 StGB-DDR endlich rehabilitierten schwulen Männer vor. Das Verfahren ist unbürokratisch. BISS wird eng mit dem zuständigen Bundesamt für Justiz zusammenarbeiten. Am 22. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag in einem historisch einmaligen Moment die Aufhebung der Urteile nach §175 StGB und §151 StGB-DDR. In der Bundesrepublik wurden über 50.000 schwule Männer wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verurteilt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli werden alle Urteile automatisch aufgehoben. Eine entsprechende Rehabilitierungsbescheinigung kann bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. „Keine anwaltlichen Hilfen notwendig“ Entschädigungsansprüche können in einem sehr niedrigschwelligen Verfahren beim Bundesamt für Justiz mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli geltend gemacht werden. Anwaltliche Hilfen werden für die Beantragung nicht notwendig sein. BISS richtet Hotline als Beratungstelefon für betroffene ein. Ziel ist es, die Betroffenen möglichst flächendeckend über ihre Ansprüche und die Wege zu ihrer Realisierung zu informieren. BISS kann sich dabei auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz stützen. Diese Zusage hat BISS in einem ersten Konzeptionsworkshop von den Verantwortlichen erhalten. „Wir waren positiv überrascht über die Offenheit der Beteiligten für die Anliegen der Betroffenen“, stellt BISS-Vorstand Reinhard Klenke fest. Beratungsangebot von BISS gilt für alle nicht-juristischen Anliegen
Viele Betroffene werden ein Interesse haben, ihre Ansprüche schnell und unkompliziert geltend zu machen. Bei anderen könnten die belastenden Erinnerungen dazu führen, dass sie zögern ihre Ansprüche geltend zu machen. „Einigen wird es schwerfallen, wieder auf eine Strafverfolgungsbehörde zuzugehen“, meint BISS-Vorstand Georg Härpfer. Für diese Ratsuchenden arbeitet BISS an einem Konzept der psycho-sozialen Begleitung in Zusammenarbeit mit schwulen Beratungsstellen. In dem Netzwerk arbeiten der Bundesverband Beratung & Information für NS-Verfolgte, die Deutsche AIDS-Hilfe, die BAG Schwulenberatungen, der Völklinger Kreis und Queernetz.de mit. „Wir kämpfen weiter!“: Rehabilitierung für alle, Härtefallfonds und kollektive Entschädigung Das Beratungsangebot richtet sich auch an diejenigen, die befürchten, von der jetzigen Rehabilitierung ausgeschlossen zu sein. BISS setzt sich weiter dafür ein, dass die diskriminierende Regelung zur Altersgrenze revidiert wird. Nach wie vor fehlt ein Härtefallfonds für diejenigen, die verfolgt, aber nicht verurteilt wurden: ihre Jobs verloren oder aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden. Auch sie müssen einen Anspruch auf Entschädigung haben. Ebenso bleibt die Forderung von BISS nach einer Kollektiventschädigung bestehen, die diesen Namen verdient. Sie soll Projekte fördern, die die Verbesserung der Lebenssituation der älteren und hochbetagten Lesben und Schwulen verbessern. Im kommenden Bundestagswahlkampf wird BISS diese Forderungen gegenüber den Parteien einbringen.