BISS sieht Kernforderungen zur Rehabilitierung der Opfer nach §175 erfüllt: Rehabilitierungsgesetz mit Individualentschädigung kommt, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erhält Kollektiventschädigung. Die Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2017 beinhaltet neben einer Individualentschädigung in Höhe von 4 500 000 Euro für bis zu 5 000 Männer, die nach § 175 StGB verurteilt wurden, auch eine Kollektiventschädigung. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erhält hierfür eine institutionelle Förderung von jährlich 500 000 Euro. Die Förderung steht im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine Rehabilitierung der nach dem damaligen § 175 StGB Verurteilten. Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: „Das ist ein guter Tag für unsere Stiftung und die Akzeptanz von LSBTTIQ-Lebensweisen in Deutschland. Wir können nun unsere Zwecke nachhaltiger erfüllen und besser planen.“ Darauf wartet BISS dringend. „Aktuell waren Projektförderungen bis einschließlich 2018 ausgesetzt worden von denen auch BISS betroffen war“, erläutert Reinhard Klenke, BISS-Vorstand. „Wir begrüßen die Förderung der Bundesstiftung ausdrücklich und freuen uns über diesen Erfolg.“ Die Debatte um eine Kollektiventschädigung war auch ein Wettbewerb um bessere Ideen, wie die Situation von älteren schwulen Männern verbessert werden kann. BISS konnte sich augenscheinlich nicht durchsetzen, erkennt aber an, dass Bundesjustizminister Heiko Maas Wort gehalten hat. Die Kollektiventschädigung ist schneller umgesetzt, als wir damit gerechnet haben. Jetzt geht es darum, unserer Forderung nach Ausgleich für Rentenschäden und einem Härtefallfonds Ausdruck zu verleihen. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es unbenommen, die Situation älterer Lesben, Schwulen, Trans* und Bisexuellen, die die Zeit des § 175 StGB miterlebten und darunter litten, durch entsprechende Maßnahmen zu verbessern. BISS fordert weiterhin einen Härtefallfonds und einen Ausgleich für Rentenschäden infolge von Strafverfolgung, Inhaftierungen und Berufsverboten nach § 175 StGB. Georg Härpfer, BISS-Vorstand: „Wir werden uns jetzt weiter dafür einsetzen, dass durch gezielte Maßnahmen die Situation für ältere schwule Männer verbessert wird.“ BISS fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen in für schwule Senioren relevanten Bereichen wie Pflege, Seniorenarbeit und Wohnen. Informationen zur Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“ finden Sie unter www.offene-rechnung.org Link zur Pressemitteilung