Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass die Opfer der Schwulenverfolgung unter dem § 175 StGB immer noch als rechtskräftig „vorbestraft“ gelten. Die Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“ fordert die Bundesregierung nun zum Handeln auf.
Die Kampagne klärt darüber auf, dass der § 175 StGB nach 1945 in seiner von den Nationalsozialisten verschärften Fassung fortgegolten hat. Gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und der Deutschen AIDS-Hilfe hat BISS ein Positionspapier mit drei Kernforderungen zur Rehabilitierung und Entschädigung verabschiedet. Die Kampagne informiert Opfer darüber hinaus über Beratungsmöglichkeiten unter Mithilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenberatung.