BISS fordert hohen zweistelligen Millionenbetrag zur kollektiven Entschädigung in einem Entschädigungsfonds

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) legt ein Konzept zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB verfolgten und verurteilten homosexuellen Männer vor.

Das Konzept von BISS fordert neben der individuellen Entschädigung einen hohen zweistelligen Millionenbetrag als kollektive Entschädigung durch einen Entschädigungsfonds.

„Der § 175 StGB verhinderte die öffentliche Förderung Projekte schwuler Männer bis in die 1970er Jahre. Eine kollektive Entschädigung muss sich also an den Ausgaben der Bundesregierung für heutige LSBTI-Projekte bemessen, die bis in die 1970er Jahre durch die grundgesetzwidrige Verfolgung nach § 175 den Projekten für schwule Männer entgangen sind“, fordert Georg Härpfer, BISS-Vorstand. „Wir schlagen daher vor, die Ausgaben aller Projekte gegen Homophobie im Jahr der kommenden gesetzlichen Rehabilitierung als Maßstab zu verwenden und um die 20 Jahre von 1949 bis 1969 – dem Jahr der ersten großen Entschärfung des § 175 StGB – zu multiplizieren.“

Link zur Pressemitteilung

Link zum Positionspapier über ein Konzept zur Rehabilitierung

Kontakt

0221 - 29 49 24 17
biss@schwuleundalter.de

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