§ 175 StGB/§ 151 StGB-DDR – Bundestag beschließt die Verlängerung des Entschädigungsgesetzes

Betroffene der § 175 StGB und § 151 StGB-DDR haben seit Freitag, 24.06.2022 die Möglichkeit ihre Entschädigungsansprüche auch über den 21. Juli 2022 hinaus geltend zu machen. Der Deutsche Bundestag beschloss die Fristverlängerung heute mit den Stimmen der Ampel-Koalition. Der Änderungsantrag zur Verlängerung des StrRehaHomG war dem Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen nach § 219a eingefügt worden.

Wir begrüßen ausdrücklich den Beschluss der Regierungskoalition im Bundestag und die damit verbundene Möglichkeit für Betroffene, auch weiterhin Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

  • Informationen zur Rehabilitierung und Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen finden Sie auf unserer Interseite unter der Rubrik Themen.
  • Direkte und kostenlose Beratung und Unterstützung bei Antragsstellung bieten wir weiterhin über unsere Beratungshotline 0800 175 2017 an.
  • Weitere Informationen zum Beschluss des Deutschen Bundestags finden Sie hier.

Kontakt

0221 - 29 49 24 17
biss@schwuleundalter.de

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