BISS stellt das Angebot seiner Beratungshotline 0800 175 2017 ein
Zum 31. Juli 2022 lief die Förderung der Beratungstätigkeit von BISS e.V. zur Unterstützung Betroffener der §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen aus. Die zuvor am 24. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Verlängerung der Entschädigungsfrist um weitere fünf Jahre sah BISS e.V. als Chance, noch die Betroffenen zu erreichen, die bis dato nicht erreicht werden konnten. Ein Antrag auf Förderung der Weiterführung der Beratungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz folgte.
Jetzt besteht Gewissheit: Das Beratungsangebot erhält keine weitere Förderung durch die Bundesministerien. Unsere Beratungshotline wird zum 31. Mai 2023 eingestellt.
Weitere Informationen können unserer → Pressemittelung vom 05. April 2023 entnommen werden.