Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz:
Bonn. Gut ein Vierteljahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.
Dem Treffen gingen bereits zwei Besuche des BfJ bei BISS in Köln voraus. Der Präsident des BfJ, Heinz-Josef Friehe, Abteilungs­leiter Dr. Christian Johnson, die Leiterin des zuständigen Referates III 6, Dr. Yvonne Wilms, sowie der für die Fallbearbeitung zu­stän­dige Sachbearbeiter Andreas Folb begrüßten die BISS-Vorstandsmitglieder Sigmar Fischer und Reinhard Klenke sowie den Re­fe­ren­ten Christian Naumann. Durch die regelmäßigen Treffen und tägliche telefonische Abstimmungen bei gemeinsamen Fällen haben BfJ und BISS eine sehr gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut. Dies ist, so BISS eingangs, eine „Erfolgsgeschichte“. Dem BfJ kommt die Aufgabe zu, Männer und Frauen zu entschädigen, die gemäß (der alten Fassungen) der §§ 175, 175a StGB, § 151 StGBDDR verurteilt worden sind und ge­ge­benen­falls Freiheitsentziehungen erlitten haben. Das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homo­sexueller Handlungen ist nach heutigem Verständnis grund- und menschenrechtswidrig. Ziel des StrRehaHomG ist es daher, den Betroffenen den Strafmakel zu nehmen, mit dem sie bis­her wegen einer Verurteilung leben mussten. Das Gesetz hebt die entsprechenden straf­recht­li­chen Urteile auf. BISS hatte sich viele Jahre für die Rehabilitierung und Entschädigung der verurteilten Homosexuellen eingesetzt und wurde am 30. Oktober 2017 für dieses En­ga­ge­ment von der Aidshilfe Köln mit dem Jean-Claude-Letist-Preis ausgezeichnet. Beim BfJ sind bislang 50 Entschädigungsanträge eingegangen. In 23 Fällen wurden diese bewilligt; die Betroffenen erhielten Entschädigungen zwischen 3.000 € und 9.000 € ausgezahlt. Zwei Anträge mussten abgelehnt werden. Hier war der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht betroffen bzw. ein Ausnahmetatbestand griff ein. In den noch an­hängigen Fällen steht in der Regel die dem Entschädigungsverfahren zumeist vorgelagerte Ausstellung der Rehabilitierungs­be­scheinigung durch die zuständige Staatsanwaltschaft noch aus. BISS hat für die überwiegend sehr betagten und zum Teil traumatisierten Betroffenen eine Beratungshotline (0800 1752017) ein­ge­rich­tet, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Auch BISS begleitet derzeit circa 50 Anfragen von Betroffenen, wovon circa 20 Fälle in Kürze auf das BfJ zukommen werden. BISS bietet den Betroffenen auch Unter­stütz­ung bei der Beantragung von Rehabilitierungsbescheinigungen und beim Stellen von Entschädigungsanträgen an. So hat BISS neben der Beratungshotline ein Formular für einen Antrag auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung entworfen und nimmt für die Betroffenen Kontakt mit den Staatsanwaltschaften auf. Es wurde vereinbart, im ersten Quartal 2018 das nächste Treffen anzuberaumen. Für den 27. November 2017, der BISS-Fachtagung „Endlich rehabilitiert! Und jetzt?“, hat BISS bereits das BfJ eingeladen. Dr. Christian Johnson wird dort das Entschädigungsverfahren in der Praxis vorstellen.