BISS fordert Bundesjustizminister Heiko Maas auf, bis zur Sommerpause einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung vorzulegen. „Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Deswegen werden wir jetzt einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen des Paragrafen 175 StGB sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten“, so Bundesjustizminister Heiko Maas nach Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Darauf wartet BISS dringend. Bundesjustizminister Heiko Maas muss Wort halten und rasch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitation und Entschädigung einbringen! „Was bis zur Sommerpause 2016 oder direkt danach nicht auf den Weg gebracht wird, schafft es nicht mehr, noch in dieser Legislaturperiode als Gesetz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet zu werden“, so BISS-Vorstandsmitglied Sigmar Fischer. Nur ein Gesetzentwurf, der aus dem Bundesjustizministerium kommt, hat eine Chance, noch mehrheitsfähig zu werden und die Hürden des Gesetzgebungsverfahrens zu nehmen. BISS erkennt an, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bereit stehen und Gesetzesentwürfe einbringen könnten. „Wir haben aber auch die Sorge, dass eigene Gesetzesinitiativen aus der Opposition an der Übermacht der großen Koalition zerschellen und die Rehabilitation und Entschädigung eher gefährden als befördern. Davor warnen wir auch aus Verantwortung gegenüber den Opfern des §175“, spricht sich BISS-Vorstand Georg Härpfer aus. „Die Ankündigung von Dr. Stefan Kaufmann aus der CDU/CSU-Fraktion, dass es ein Eckpunktepapier in ein bis zwei Wochen in die SPD- und CDU/CSU-Fraktionen geht, nehmen wir wohlwollend wahr“, so BISS-Vorstandsmitglied Sigmar Fischer. Die Bundeskanzlerin hat nach dem Massaker von Orlando nach einigem Zögern spät ihre Sorge über die wachsende Homophobie in Deutschland ausgedrückt. „Wir erwarten von der CDU/CSU, dass sie die überfällige Initiative des Bundesjustizministers unterstützt und in dieser Frage keinen wahltaktischen Tribut an rechte Kräfte in der Gesellschaft leistet!“ BISS fühlt sich den hochbetagten Opfern des § 175 verpflichtet. Allein in diesem Frühjahr sind erneut zwei Opfer ohne Rehabilitierung und Entschädigung gestorben. BISS befürchtet, dass weitere Opfer nach § 175 StGB ihre Rehabilitierung nicht mehr erleben werden. „Wir sind die Anwälte der Betroffenen und nicht der Verwalter des Entschädigungsfonds“, so Vorstandsmitglied Georg Härpfer. Deshalb soll die Bundesregierung einen entsprechenden Entschädigungsfonds in ihren Ministerien einrichten. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat gemeinsam mit dem LSVD und der Deutschen AIDS-Hilfe ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht, dass eine Urteilsaufhebung, Individualentschädigung und Kollektiventschädigung vorsieht. Diesen Forderungen haben sich weitere Organisationen angeschlossen, darunter der AWO Bundesverband und die Giordano-Bruno-Stiftung. Link zur Pressemitteilung