Am 01. November 2016 in Hamburg beschlossen die Mitglieder und Mitgliedsorganisationen der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung mit der Hamburger Resolution detaillierte Kernpunkte, die im Gesetzgebungsverfahren zur Rehabilitierung der Opfer nach § 175 StGB berücksichtigt werden sollen. Dabei fordert BISS nach wie vor die baldige Rehabilitierung der Opfer, eine unbürokratische individuelle Entschädigung und eine kollektive Entschädigung. Die Inhalte der Hamburger Resolution sollen öffentlich und gegenüber der Politik vorgetragen werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
„Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren stellt nunmehr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs (StrRehaHomG) des Bundesministeriums der Justiz fest, dass der Kern unserer Forderung erfüllt ist:
Menschen, die bis 1994 nach § 175 StGB bzw. § 151 StGB-DDR verurteilt wurden, werden vom Strafmakel befreit und erhalten eine Entschädigung, die sie relativ unbürokratisch beantragen können. Auf eine langwierige Einzelfallprüfung wird verzichtet, stattdessen genügt die Glaubhaftmachung der Verurteilung.
Der Staat schafft den § 175 StGB und § 151 StGB-DDR endgültig ab und bekennt sich zum Unrecht, das den Menschen damit widerfahren ist.
Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren unterstützt in der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren die Intention des Referentenentwurfs zur Rehabilitierung und individuellen Entschädigung, da diese Regelung schnell umgesetzt werden kann und den Opfern ohne lange Verfahren zu Gute kommt.“
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