Am 01. November 2016 in Hamburg beschlossen die Mitglieder und Mitgliedsorganisationen der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung mit der Hamburger Resolution detaillierte Kernpunkte, die im Gesetzgebungsverfahren zur Rehabilitierung der Opfer nach § 175 StGB berücksichtigt werden sollen. Dabei fordert BISS nach wie vor die baldige Rehabilitierung der Opfer,  eine unbürokratische individuelle Entschädigung und eine kollektive Entschädigung. Die Inhalte der Hamburger Resolution sollen öffentlich und gegenüber der Politik vorgetragen werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig. „Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren stellt nunmehr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs (StrRehaHomG) des Bundesministeriums der Justiz fest, dass der Kern unserer Forderung erfüllt ist: Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren unterstützt in der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren die Intention des Referentenentwurfs zur Rehabilitierung und individuellen Entschädigung, da diese Regelung schnell umgesetzt werden kann und den Opfern ohne lange Verfahren zu Gute kommt.“ Zum Volltext der Resolution