Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass die Opfer der Schwulenverfolgung unter dem § 175 StGB immer noch als rechtskräftig „vorbestraft“ gelten. Die Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“ fordert die Bundesregierung nun zum Handeln auf. Die Kampagne klärt darüber auf, dass der § 175 StGB nach 1945 in seiner von den Nationalsozialisten verschärften Fassung fortgegolten hat. Gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und der Deutschen AIDS-Hilfe hat BISS ein Positionspapier mit drei Kernforderungen zur Rehabilitierung und Entschädigung verabschiedet. Die Kampagne informiert Opfer darüber hinaus über Beratungsmöglichkeiten unter Mithilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenberatung. Link zur Kampagne LInk zur Pressemitteilung