§175: Wichtige Hürde genommen! BISS sieht Rehabilitierungsgesetz in greifbarer Nähe. Jetzt müssen schnell notwendige Unterstützungsstrukturen für die Realisierung der Ansprüche geplant werden! Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren würdigt, dass Bundesminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur längst überfälligen Rehabilitierung und Entschädigung vorgelegt und im Bundeskabinett abgestimmt hat. „Darauf haben die Opfer der § 175 StGB und § 151 StGB-DDR viel zu lange warten müssen. Endlich wird ihnen ihre Würde wieder gegeben“, erklärt Sigmar Fischer, Vorstandsmitglied von BISS. BISS wird den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen und sich voraussichtlich im parlamentarischen Anhörungsverfahren inhaltlich äußern. Dabei werden das im ersten Entwurf des BMJV vorgesehene niedrigschwellige Antragsverfahren und damit einhergehende Pauschalisierung ein wichtiger Prüfstein sein. Maßstab wird sein, was den zumeist hochbetagten Opfern des §175 hilft, in einem unbürokratischen Verfahren zügig ihre Rehabilitation und Individualentschädigung noch zu Lebzeiten zu erreichen. „Neben einer Informationskampagne in verschiedenen Medien muss eine Informationsstelle eingerichtet werden, an die sich die Berechtigten wenden können“, fordert Sigmar Fischer weiter. „Wir sind zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz und allen anderen beteiligten Stellen bereit.“ Es ist wichtig, die Berechtigten direkt nach Verabschiedung des Gesetzes so umfassend wie möglich zu informieren und sie bei der Realisierung ihrer Entschädigungsansprüche zu unterstützen. Bei aller Niedrigschwelligkeit geht BISS davon aus, dass die Betroffenen neben umfassender Information und Beratung persönliche Ermutigung und Unterstützung benötigen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. BISS hat in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, darunter LSVD, Bundesverband Beratung und Information für NS-Verfolgte, Deutsche AIDS-Hilfe, Völklinger Kreis und Bundesarbeitsgemeinschaft der schwulen Beratungsstellen bereits im Vorfeld ein Konzept für Unterstützungs-Strukturen entwickelt und den Bundesministerien vorgelegt. Informationen zur Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“ finden Sie unter www.offene-rechnung.org