Entschädigung dienstrechtliche Diskriminierung von LSBTIQ* bei der Bundeswehr – Antragsstelle ruft Betroffene zur Geltendmachung ihrer Ansprüche auf
Seit dem 23. Juli 2021 ist das Gesetz zur Rehabilitierung von Soldaten und Soldatinnen in Kraft, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität bis zum Stichtag 3. Juli 2000 dienstrechtlich benachteiligt wurden (SoldRehaHomG).
„Die Bundeswehr von heute steht für Toleranz und Vielfalt ein und hat sich zum Ziel gesetzt, die früheren Diskriminierungen aufzugreifen und diejenigen, die darunter zu leiden hatten, zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen. Die damaligen Entscheidungen des Dienstherrn können nicht ungeschehen gemacht, die persönlichen Verletzungen nicht geheilt werden. Es ist uns jedoch ein Anliegen, das Leid jedes und jeder Einzelnen ausdrücklich anzuerkennen, das durch die Diskriminierungen hervorgerufen wurde.“, so die Antragsstelle des BMVg.
BISS möchte an dieser Stelle Betroffene dazu ermutigen, Ansprüche auf Rehabilitierung und Entschädigung geltend zu machen.
Rehabilitiert und entschädigt werden können (frühere) Soldat:innen der Bundeswehr und Nationalen Volksarme sowie Reservist:innen, die bis zum 3. Juli 2000
erlitten haben. Bei Rehabilitierung beträgt die Entschädigung
Antragsberechtigt sind betroffenen Personen selbst und nach deren Tod Lebens-/Ehepartner:innen, Verlobte, Eltern, Kinder sowie Geschwister.
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