Beratungstelefon zur Rehabilitierung und Entschädigung Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren informiert und berät Betroffene der §§ 175/175a StGB und § 151 StGB-DDR zu allen Fragen der Rehabilitierung und des individuellen Entschädigungsanspruchs. Ermöglicht wird diese Beratung durch eine Projektförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Dabei kooperieren wir eng mit dem Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die Auszahlung der Entschädigungen zuständig ist.
NEU: Seit März 2019 haben – nicht zuletzt aufgrund der erfolgreichen politischen Interessenvertretung durch BISS – auch diejenigen Personen Anspruch auf Entschädigung, die nicht wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen schwerwiegender beruflicher und/oder gesundheitlicher Nachteile als Folge von Diskriminierungs- und Verfolgungsmaßnahmen wegen der sexuellen Orientierung. Diese Nachteile wurden bislang nicht berücksichtigt. Wer schon wegen einer Verurteilung nach §§ 175/175a StGB und/oder § 151 StGB-DDR rehabilitiert und entschädigt wurde, kann zusätzlich eine Entschädigung wegen der genannten Nachteile beantragen. Diese Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten ist – wie schon das Rehabilitierungsgesetz von 2017 – auf die Zeit seit Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 und das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Beratungstelefon: 0800 – 175 2017 (kostenfrei) montags bis freitags: 11 Uhr bis 16 Uhr Wir informieren Sie über und unterstützen Sie bei folgenden Schritten:
Wir informieren Sie bei Bedarf über psycho-soziale Beratungsangebote vor Ort. Informationsmaterialien finden Sie hier.
Wir danken MSD für die Unterstützung.
Jan Bockemühl
Beratung und Information für Opfer der §§ 175/175a StGB und 151 StGB-DDR
Tel.: 0800 – 175 2017 Mail: jan.bockemuehl[at]schwuleundalter.de