Stellungnahme des Pflegewissenschaftlers Gerlach und Sozialwissenschaftlers Schupp zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegeversorgungsfonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG) Berücksichtigung vielfältiger Lebensweisen in der Pflege – Kultursensible Pflege von Lesben und Schwulen Der o.g. Gesetzentwurf stellt die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit von Bundesbürger_innen und deren Finanzierung in den Fokus. Ein besonderer Aspekt hierbei liegt in der Gewährleistung einer Pflege im häuslichen Kontext. Dieser Fokus basiert u. a. auf der Grundannahme einer familiären Struktur, welche sich im Schwerpunkt der angestrebten Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf ausdrückt. Nicht berücksichtigt im o.g. Gesetzentwurf werden spezifische Bedürfnislagen von Menschen anderer kultureller Herkunft, Menschen mit vom klassischen Familienmodell abweichenden Lebensmodellen und gleichgeschlechtlich liebende Menschen. In dieser Stellungnahme geht es um die letztgenannte Gruppe, um Lesben und Schwule in der Pflege. Link zur vollständigen Stellungnahme