BISS sieht sich mit seinen Forderungen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach §175 StGB verurteilten homosexuellen Männer durch das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bestätigt. Die Rehabilitierung ist mit dem Grundgesetz vereinbar und gesetzgeberische Pflicht. BISS fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Urteile aufheben und Entschädigung jetzt! Christiane Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, und Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München stellten am 11. Mai 2016 ein Gutachten zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verfolgten schwulen Männer im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. „Das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle legt nun offen, dass die Forderungen von BISS mit dem Grundgesetz vereinbar sind“, so Reinhard Klenke, Vorstand der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren. Das Gutachten liefert der Bundesregierung Handlungsansätze für eine Rehabilitierung der Opfer nach § 175 StGB. „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese nun schnell umzusetzen und die Opfer zu entschädigen.“ Der von den Nationalsozialisten verschärfte § 175 StGB führte in der Bundesrepublik zur Verfolgung von etwa 100.000 und Verurteilung von etwa 50.000 schwulen Männern. Bis 1969 galt der Paragraph in seiner Nazi-Fassung unverändert fort. Schwules Leben in der Öffentlichkeit und die Schwulenbewegung waren bis dahin nicht möglich. „Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Opfer nach § 175 StGB und schwule Senioren an der Ausgestaltung einer Rehabilitierung zu beteiligen“, fährt BISS-Vorstand Georg Härpfer fort. „Eine Rehabilitierung muss auf Augenhöhe und mit der Perspektive der verfolgten und verurteilten schwulen Männer erfolgen.“ Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren vertritt ältere schwule Männer. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren wurde insbesondere vor dem Hintergrund der ausstehenden Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer nach § 175 StGB im Jahr 2015 gegründet. Link zur Pressemitteilung Link zur Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“