Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. erhält derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen keine Mittel nach § 20 SGB V aus der krankenkassenindividuellen und der kassenübergreifenden Selbsthilfeförderung. Sofern Mittel in Zukunft erhalten werden, werden diese hier ausgewiesen.