Nie wieder! – Wir denken der Opfer des Nationalsozialismus
Die Gräueltaten des NS-Regimes dürfen weder relativiert werden noch in Vergessenheit geraten. Relativierung und Vergessen bereiten völkisch-nationalistischem und faschistischem Gedankengut den Nährboden für die Verbreitung von menschenfeindlichen Äußerungen und Taten. „Nie wieder!“ muss an jedem Tag im Jahr in unser gesellschaftliches Handeln und Miteinander einfließen und alle damals durch das NS-Regime verfolgte Gruppen unserer Gesellschaft miteinbeziehen.
Im Jahr 2023 wurde zum ersten Mal im Deutschen Bundestag der schwulen Männer, lesbischen Frauen und queeren Menschen gedacht, die im Dritten Reich verfolgt und in den Konzentrationslagern des NS-Regimes umgebracht und gefoltert wurden. Erstmals gedacht wurde auch der Tatsache, dass nach dem Unrechtsparagrafen 175 während der NS-Zeit verurteilte und in Konzentrationslagern inhaftierte schwule Männer nach dem 8. Mai 1945 weiterhin ihre Haftzeit in Gefängnissen absitzen mussten. Eine Rehabilitierung für das erlittene Leid und Unrecht wurde ihnen erst im Jahr 2002 durch die Erweiterung des Gesetzes zur Aufhebung nationalistischer Unrechtsrechtsurteile in der Strafrechtspflege [NS-AufhG] aus dem Jahr 1998 zugesprochen.
1949 setzte die Bundesrepublik Deutschland mit der wortgetreuen Übernahme der §§ 175 und 175 aus der NS-Zeit in das Strafgesetzbuch die staatliche und strafrechtliche Verfolgung schwuler und Männer liebender Männer fort.
Klaus Schirdewahn, Mitglied von BISS e. V., hat eindrücklich an all das erinnert und anhand seiner Biografie exemplarisch dargestellt, wie es schwulen Männern im Nachkriegsdeutschland erging.
In diesem Jahr erheben wir, mehr denn je, unsere Stimmen.