BISS sieht Rehabilitierung und Entschädigung in Gefahr. Gesetz immer noch nicht im Deutschen Bundestag. Nur noch sieben Sitzungswochen bis zur Bundestagswahl.
Trotz der Rückstellungen in Höhe von 4. 500 000 Euro im Haushaltsgesetz für die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer nach § 175 StGB bleibt das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) bislang aus. Viel Zeit bleibt Regierung und Parlament nicht mehr bis zur Bundestagswahl.
BISS hat daher in Schreiben an die Bundesminister Peter Altmaier, Bundeskanzleramt, und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière sowie in der Sache engagierte Abgeordnete der CDU/CSU appelliert, nun zügig Einvernehmen mit Bundesjustizminister Heiko Maas herzustellen.
Zur kompletten PressemitteilungInformationen zur Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“ finden Sie unter www.offene-rechnung.org