Kampagne „Offene Rechnung: § 175“

Was war der § 175 StGB? Der § 175 StGB stellte einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe. In der Bundesrepublik wurden schwule Männer nach 1945 von Polizei und Justiz weiter unerbittlich verfolgt. Die Polizei führte sogenannte „Rosa Listen“. Bis 1969 wurden 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 50.000 Männer verurteilt. Aus der DDR sind 1.292 Verurteilungen nach § 151 StGB-DDR bekannt. Razzien, Denunziation und ständige Angst gehörten für schwule Männer zum Alltag. Ein offen schwules Leben war nicht möglich. Denunziation reichte vielfach für den Verlust der bürgerlichen Existenz aus. Der § 175 StGB wurde 1969 entschärft und machte den Weg frei für die zweite Schwulenbewegung. Vollständig wurde er erst 1994 aufgehoben. Rückblick:  Kampagne „Offene Rechnung: § 175“ In den Jahren 2016 und 2017 setzte BISS mit der Kampagne „Offene Rechnung: §175“ ein Gründungsziel um: Die Rehabilitierung und Entschädigung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen zu Unrecht nach § 175 StGB und § 151 StGB-DDR verfolgten und verurteilten Menschen. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft im Facharbeitskreis von BISS zusammen. Sie hatten alle noch eine Rechnung offen: die Urteile sollten aufgehoben und die Opfer entschädigt werden. Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyismus BISS veröffentlichte eine eigene Kampagnen-Webseite, Plakate, Flyer und Postkarten, um auf das unerträgliche Unrecht und die Forderung nach Rehabilitierung hinzuweisen. Mit insgesamt zwölf Pressemitteilungen bezog BISS Stellung in der Öffentlichkeit und war auf zehn CSDs in Berlin, Bielefeld, Dortmund, Essen, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau,  Hamburg, Köln, Lübeck und Siegen vertreten. Mit eigenen Protestaktionen am Mahnmal der ermordeten Lesben und Schwulen im Nationalsozialismus in Köln empörten sich BISS und hunderte Unterstützer*innen.

Link zur Kampagnen-Webseite

BISS beließ es nicht dabei, nur in der Öffentlichkeit auf das Unrecht und seine Forderung hinzuweisen. BISS nahm Kontakt mit der interfraktionellen LSBT-Gruppe von Bundestagsabgeordneten auf, sprach mehrfach bei Fraktionsvorsitzenden und Staatssekretär*innen des Bundesjustizministeriums und Bundesfamilienministeriums vor. BISS konnte daher wesentliche Empfehlungen für das Rehabilitierungsgesetz einbringen. An der Stellungnahme von BISS zum Referentenentwurf des Gesetzes haben sich fast alle anderen LSBTI-Organisationen orientiert. Anerkennung und Würdigung Die Aufhebung der Urteile und die Entschädigung der Opfer stellt bis heute einen einmaligen rechtspolitischen Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland dar. Nie zuvor hat die Bundesrepublik Deutschland Unrecht, das auf Grundlage des Strafgesetzbuches nach 1945 in der BRD begangen wurde, pauschal aufgehoben. Am 22. Juli 2017 trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft. Für die Arbeit erhielt BISS den Jean-Claude-Letist-Preis der Aidshilfe Köln. Die Laudatio hielt der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas:

„Ich bin überzeugt: Ohne BISS hätte es die Rehabilitierung der Opfer des § 175 nicht gegeben. Dieses Gesetz ist auch ihr Erfolg, und deshalb ist die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren ein würdiger Träger des Jean-Claude-Letist-Preises!“

 Wir kämpfen weiter! Nicht jedes Unrecht wurde mit dem Rehabilitierungsgesetz aufgehoben. BISS blieb deshalb hartnäckig und forderte weitere Entschädigungsmöglichkeiten für sogenannte Härtefälle. Seit März 2019 sind nun auch diese Härtefälle (Ermittlungsverfahren, Nachteile gesundheitlicher und beruflicher Art) berücksichtigt. Wir informieren und beraten Sie kostenfrei an unserer Hotline.

Hotline: 0800 – 175 2017 und Link zur Beratung

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Kontakt

0221 - 29 49 24 17
biss@schwuleundalter.de

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