Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat uns am 12. Oktober zur Stellungnahme des Referentenentwurfes des Entwurfes eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmli- cher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) aufgerufen.
Wir bedanken uns für die Einbindung im Rahmen der Verbandsbeteiligung.
Das BMVg hat mit dem Referentenentwurf seinen Willen zur Rehabilitierung der benachteiligten Soldat*innen unterstrichen. Wir begrüßen die entsprechende Gesetzesinitiative.
Aus den Verbänden, insbesondere durch den Kontakt zu Betroffenen sowie Erfahrungen von BISS zum StrRehaHomG (der strafrechtlichen Rehabilitierung Homosexueller), konnten wir wichtige Erfahrungen zu dem Referentenentwurf mitteilen.
Die Unterzeichnenden begrüßen die Einbeziehung der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität sowie der Betroffenen der Nationalen Volksarmee. Die einfache Glaubhaftmachung ermöglicht eine Rehabilitierung, auch wenn Unterlagen der damaligen Zeit nicht mehr vorhanden sind.
Soldat*innen wurden noch bis ins Jahr 2000 von der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Die folgende Sensibilisierung für Vielfalt in der Bundeswehr hält bis heute an.
Die Unterzeichnenden fordern eine vollumfängliche Rehabilitierung durch Einbeziehung aller Diskriminierungstabestände, auch wenn diese noch in der Zeit nach dem 03.07.2000 aufgetreten sind.
Die Unterzeichnenden fordern eine echte Entschädigung durch Anpassung der Pauschalentschädigung und Einführung einer, auf die Pauschalentschädigung aufbauenden, Individualentschädigung. Soldat*innen, die ihren Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, haben eine echte Entschädigung verdient. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass der monetäre Schaden die vorgeschlagene Pauschalentschädigung weit übersteigt.
Der Staat hat im Falle der Bundeswehr nicht nur, wie beim StrRehaHomG, als Staat gehandelt, sondern auch als Arbeitgeber. Dadurch hat er direkt finanziellen Schaden bei den Betroffenen verursacht. Diesen gilt es nun vollständig auszugleichen.
Kompletter Wortlaut der gemeinsamen Stellungnahme