Betroffene der § 175 StGB und § 151 StGB-DDR haben seit Freitag, 24.06.2022 die Möglichkeit ihre Entschädigungsansprüche auch über den 21. Juli 2022 hinaus geltend zu machen. Der Deutsche Bundestag beschloss die Fristverlängerung heute mit den Stimmen der Ampel-Koalition. Der Änderungsantrag zur Verlängerung des StrRehaHomG war dem Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen nach § 219a eingefügt worden. Wir begrüßen ausdrücklich den Beschluss der Regierungskoalition im Bundestag und die damit verbundene Möglichkeit für Betroffene, auch weiterhin Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen.