Auswertung Beratungstätigkeit Betroffener des § 175 StGB und § 151 StGB-DDR
In den Jahren 2017 bis 2022 konnte BISS e.V., dank der Förderung unserer Beratungshotline 0800 175 2017 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz und der engen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz, 110 Betroffenen der §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR erfolgreich zu einer Entschädigung gemäß dem StrRehaHomG und der dazugehörigen Richtlinie verhelfen.
Mit der ursprünglichen Entschädigungsfrist für Betroffene zum 21. Juli 2022 hat BISS e.V. die bis zum 31. Juli 2022 geleistete Beratungs- und Unterstützungstätigkeit sozialwissenschaftlich ausgewertet. Wir freuen uns Ihnen/Dir unsere Fachpublikation Endlich rehabilitiert … Beratung und Unterstützung zur Rehabilitierung und Entschädigung Betroffener der §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR zur Verfügung stellen zu können.
Mit unserer → Gesamtauswertung erhalten Sie/erhältst Du eine ausführliche Übersicht zu den historischen Hintergründen des § 175, der Entstehung des StrRehaHomG und den Kennzahlen sowie Herausforderungen unserer Beratungs- und Öffentlichkeitsarbei.
Die → Zusammenfassung unserer Gesamtauswertung bietet Ihnen/Dir einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Hintergründen und Kennzahlen.
Beide Publikationen sind in unserer → Mediathek kostenfrei abrufbar.
Vor dem Hintergrund, dass die Entschädigung Betroffener ein menschenrechtliches Verfahren widerspiegelt, ist es für jeden einzelnen Beratungserfolg notwendig, das niederschwellige Beratungsangebot von BISS e.V. aufrecht zu erhalten. Wir sehen hierfür die Politik und den deutschen Staat maßgeblich in der Verantwortung, die bestehenden Beratungsstrukturen auch weiterhin finanziell abzusichern.
Wir wünschen Ihnen/Dir interessante Erkenntnisse bei der Lektüre.