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Create Date | 14. Februar 2023 |
Last Updated | 14. Februar 2023 |
Bis zum 01. September 1969 stellten die §§ 175 und 175a StGB, in der unveränderten Fassung der Nationalsozialisten vom 28. Juni 1935, Homosexualität in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe. Im Jahr 1994 erfolgte die endgültige Streichung des Unrechtsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch. Viele schwule Männer wurden, vor allem in der Zeit zwischen dem 08. Mai 1945 und dem 01. September 1969, Opfer von Denunziation, Strafverfolgungsmaßnahmen und Verurteilungen. Erst im Jahr 2017 folgte die Rehabilitierung zu unrecht verurteilter Personen und die Möglichkeit zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen, durch die Verabschiedung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) durch den Deutschen Bundestag.
BISS zieht nach fünf Jahren eine Zwischenbilanz zur Beratung und Unterstützung Betroffener der §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR. In der dazugehörigen sozialwisschenschaftlichen Auswertung finden Sie eine Einordnung des § 175 in den historischen Kontext, Informationen zum Einsatz von BISS für die Rechte der Betroffenen sowie Inhalte und Kennzahlen unserer Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.
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Endlich rehabilitiert Auswertung Betratung §§ 175 u. 151 BISS e.pdf |