» Allgemein
BISS Jahrestagung 2024
Informiere Dich zum Programm unserer Jahrestagung 2024 vom 12. bis 13.10.2024. Melde Dich jetzt an!
weiter lesenStart unserer Kampagne „Mehr als Alt!“
für mehr Sichtbarkeit älterer schwuler Männer
weiter lesenLandesfachberatung gleichgeschlechtliche und trans_idente Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit NRW fortsetzen!
Offener Brief an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Karl-Josef Laumann und die Fraktionsvorsitzenden im Landtag NRW
weiter lesenWir brauchen deine Unterstützung!
Wir ziehen um!
Time to say goodbye… die Büroräume, die wir uns in den letzten Jahren mit dem Queeren Netzwerk NRW geteilt haben, sind nicht mehr groß genug! […]
Nie wieder! – Wir gedenken der Opfer des Nationalsozialismus
Die Gräueltaten des NS-Regimes dürfen weder relativiert werden noch in Vergessenheit geraten. […]
weiter lesenBISS und der Dachverband Lesben und Alter e.V. starten Generationen-Cafés
Unter dem Slogan „Wir möchten reden! Wie war das damals? Wie ist das heute? Homo- und Queerfeindlichkeit generationsübergreifend begegnen.“ veranstaltet BISS e.V. in Kooperation mit dem Dachverband Lesben und Alter e.V. drei Generationen-Cafés.
weiter lesenBISS Fachtag 2023
Gutes schwules Alter(n) ist eine Grundsatzangelegenheit der Senior:innenpolitik, der Altenhilfe und der LSBTIQ*-Community. Die Herausforderungen und Ansprüche an alle Akteur:innen sind hoch und nehmen immer weiter zu.
Gemeinsam möchten wir mit Ihnen und Dir gutes schwules Alter(n) in einem 360 Grad Blickwinkel betrachten.
weiter lesenSchwule Sexualität im Alter
Was ist für die sexuelle Selbstbestimmung und eine befriedigende Sexualität von schwulen Männern im Prozess des Älterwerdens wichtig?
weiter lesen§175: BISS sieht Kernforderungen erfüllt
BISS sieht Kernforderungen zur Rehabilitierung der Opfer nach §175 erfüllt: Rehabilitierungsgesetz mit Individualentschädigung kommt, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erhält Kollektiventschädigung. Die Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2017 beinhaltet neben einer Individualentschädigung in Höhe von 4 500 000 Euro für bis zu 5 000 Männer, die nach § 175 StGB verurteilt wurden, auch eine Kollektiventschädigung. Die
weiter lesen